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Die Verkoppelung - eine
Agrarreform vor 200 Jahren.
Vor 200 Jahren erfolgte die Verkoppelung unserer Feldmark. Der Verfasser der Tornescher
Ortschronik, Christian Wegner, beginnt seinen Bericht über diese Agrarreform in der
Herrschaft Pinneberg mit folgender Feststellung:
"Für unsere Dörfer hat es außer gewissen Kriegszeiten kaum mehr aufgeregtere,
aber auch gleichzeitig segensreichere Zeiten gegeben, als die Verkoppelung".
Bis dahin bestand für die bäuerlichen Dorfschaften eine Wirtschaftsweise, welche noch
aus dem Mittelalter stammte. Der Einzelbesitz der Bauern umfaßte derzeit das Haus, Hof
und Kohlgarten (Hausgarten) und die aus Urbarmachung neugewonnenen Ackerflächen (Kamp),
welche in genossenschaftlicher Weise, nach Anzahl der Höfe oder Hufen geteilt, als
Feldgemeinschaftseigentum gemeinsam bewirtschaftet wurden.
Ähnlich gemeinschaftlich nutzte man auch die Allmende, die gemeine Weide (Meentland).
Das Entscheidungsorgan der Feldgemeinschaft war die Versammlung der Hufner oder
Bauleute, welche die Nutzungsrichtlinien festsetzte.
Hier hatten die sog. ,,kleinen Leute" wie Heuersleute und Insten keinen Zugang und
somit auch keine Nutzungsrechte, sie mußten für ihre geringen Viehbestände Grasgeld
zahlen.
Diese, in der ,,Marktverfassung" geregelte schwerfällige Betriebsweise ließ nur
sehr geringe Erträge erwirtschaften, sodaß die durch Kriege erhöhten Steuerlasten im
17. und 18. Jahrhundert die einzelnen Hufen stark belasteten.
Bereits am Anfang des 18. Jahrhunderts wurde den Bauern in der Herrschaft Pinneberg von
der Obrigkeit empfohlen, die zum Teil kleinen Ackerflächen zusammenzulegen bzw.
auszutauschen.
Im Jahre 1744 wurde eine Verordnung zur Landausweisung erlassen, welche in Ahrenlohe
die Gründung zahlreicher neuer Höfe ermöglichte. Die Belehrung der Bauernvögte im
Jahre 1767 durch den Landdrosten, um eine Verkoppelung der Dorffelder, brachte nur
teilweise Erfolge, sodaß im Jahre 1771 mit einer Verordnung die gesetzliche Grundlage zur
Aufhebung des Flurzwangs und Durchführung einer Flurbereinigung geschaffen werden mußte.
Erst eine ,,Allerhöchste Resolution" vom 28.7.1784 vom Landesherren zeigte die
gewünschte Wirkung.
Im Jahre 1785 begann in Esingen die Königl.-Schleswig-Holsteinische Landkommission,
durch den Oberlandmesser Major Johann Bruyn, mit der Generalvermessung der gesamten
Gemarkung.
In dem Vermessungsregister wurde nach altem Acker- und Wiesenland sowie nach neuem und
dem Land der Allmende unterschieden. Auch die Bonität der einzelnen Bodenarten wurde
festgeschrieben (für Esingen: 1 Himpten Wiesenland = 2 Himpten Ackerland = 6 Himpten
Heide). Für jede Hofstelle wurde ein Blatt angelegt, in dem die Qualität des alten bzw.
neuen Landes aufgeführt war.
Bei der Verteilung der Allmende bevorzugte man die kleinen Bauern besonders und stellte
sie somit auf eine solide wirtschaftliche Basis.
Das Erdbuch für das Dorf Esingen wurde nach Verlesung durch den Landmesser Lund und
per Unterschrift der Bauern am 4.August 1788 verabschiedet.
Den eigenen Grund und Boden mußte jeder Bauer nun mit Graben, Wall und Pathen (Knicks)
einfrieden. Diese Knicks ersetzten die vor der Reform verstreuten Kratts und Büsche
landschaftsökologisch voll und bestimmen noch heute unser Landschaftsbild.
Die, auch wohl in Esingen, mit gewissen Schwierigkeiten durchgeführte Agrarreform, war
die Grundlage und die Voraussetzung für die fortschrittliche Landwirtschaft des 19. und
20. Jahrhunderts.
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